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Mrosek: Bei 233.000 straffälligen Migranten 2019 wird Ruf nach mehr Abschiebungen laut

Archivmeldung vom 16.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Mrosek (2020)
Andreas Mrosek (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Mrosek sieht angesichts der hohen Zahl von Strafhandlungen von Personen mit Migrationshintergrund die Forderung der AfD nach einer konsequenten Abschiebepolitik bei abgelehnten Asylbewerbern bestätigt.

Wie schon für die Jahre 2013 bis 2018 hatte Mrosek auch für 2019 die Zahl der Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, Asylbewerbern und Personen im Status eines abgelehnten Asylantrages für das Jahr 2019 (Drucksache 19/20494) angefragt. Laut Antwort der Bundesregierung konnten 233.073 Straftaten des erwähnten Personenkreises aufgeklärt werden. Zu den Straftaten zählten 86 Morde, 233 Totschläge, 1.040 Vergewaltigungen, 3.254 Raub- und räuberische Erpressungen und 14.443 gefährliche- und schwere Körperverletzungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte. Am meisten betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen mit 51.845 Straftaten, Bayern mit 35.746 Straftaten und Baden-Württemberg mit 28.899 Straftaten. 22.146 Straftäter kamen aus Syrien, 14.097 aus Afghanistan, 9.258 aus dem Irak.

Mrosek sagt: „233.073 Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, Asylbewerbern und Personen im Status eines abgelehnten Asylantrages innerhalb des Jahres 2019 sind kein Ausdruck von Dankbarkeit für Schutzsuchende. Rechne ich die Jahre von 2013 bis 2019 zusammen, sind es fast 1,5 Millionen Straftaten. Viele davon hätten verhindert werden können, wenn die im Status eines abgelehnten Asylantrages befindlichen Personen konsequent abgeschoben worden wären. Wir fordern eine schnelle Abschiebung dieser Kriminellen. Wer den Status des Asylrechtes bekommt, hat sich aber dann auch auf dem Boden des Gesetzes zu bewegen.“

Quelle: AfD Deutschland

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