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CDA kritisiert Befristungsvorstoß des Arbeitsministers als zu spät

Archivmeldung vom 15.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl-Josef Laumann (2019)
Karl-Josef Laumann (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels (CDA), Karl-Josef Laumann, kritisiert den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Regulierung befristeter Arbeitsverträge als zu spät. Er verstehe nicht, warum der Minister den Gesetzentwurf erst jetzt vorlege, sagte Laumann der "Welt".

Laumann weiter: "Das Thema hätte schon seit drei Jahren vom Tisch sein und vielen Menschen in der Pandemie den Job sichern können." Für diese Erwerbstätigen komme das Gesetz zu spät. "Heute haben wir ganz andere, dringendere Probleme auf dem Arbeitsmarkt", so der CDU-Politiker.

Grundsätzlich befürwortet Laumann aber, die sachgrundlose Befristung noch in dieser Legislaturperiode einzuschränken. Kettenbefristungen seien eine "Geißel für viele Arbeitnehmer". Damit müsse Schluss sein. Am Mittwoch war der neue Gesetzentwurf von Heil bekannt geworden. In erster Linie geht es um die sogenannte sachgrundlose Befristung. Bislang gilt, dass Unternehmen Mitarbeiter zwei Jahre lang befristen können, ohne das begründen zu müssen. Das soll nun um ein halbes Jahr verkürzt werden auf nur noch 18 Monate. Innerhalb dieser Spanne soll die Befristung nur noch einmal statt bislang dreimal verlängert werden können. Zweitens ist eine Quote vorgesehen: Arbeitgeber sollen künftig höchstens 2,5 Prozent ihrer Beschäftigten sachgrundlos befristen dürfen. Diese Regel gilt für Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten. Ein drittes Kernanliegen des Ministers ist, Kettenbefristungen zu vermeiden - also dass Beschäftigte vom selben Arbeitgeber einen befristeten Vertrag nach dem anderen erhalten. Laut Gesetzentwurf soll die Grenze künftig auch bei Befristung mit Grund bei fünf Jahren liegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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