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"Gute Kita", "Starke Familie": Die Bundesregierung verteidigt Werbenamen für neue Gesetze

Archivmeldung vom 21.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat Kritik daran zurückgewiesen, mit der offiziellen Verwendung wertender Begriffe wie "Gute-Kita-Gesetz" oder "Starke-Familien-Gesetz" die Interpretation ihrer Vorhaben durch nicht neutrale Bezeichnungen ungebührlich zu beeinflussen. Es gebe jeweils auch einen "rechtsförmlich korrekten" Namen der Gesetze, teilte die Staatssekretärin Caren Marks (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der FDP hin mit, über die die "Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)" berichtet.

Der korrekte Name sei "von der Frage der Darstellung eines Gesetzes in der Öffentlichkeit zu trennen", befand die Politikerin aus dem Hause von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Die wertende Bezeichnung sei auch deshalb unproblematisch, weil "die öffentliche Meinungsbildung und kritische Auseinandersetzung eine Prüfung des Gesetzesinhalts fordert, die über dessen Überschrift hinausgeht".

FDP-Haushälter Otto Fricke kritisierte diese Haltung. Die Empfehlungen im entsprechenden Handbuch des Bundesjustizministeriums sähen vor, dass die Überschriften von Gesetzen und Rechtsvorschriften "redlich" und damit sachlich zu formulieren seien, erklärte der Jurist in der "NOZ". "Durch die vom tatsächlichen Namen abweichende und in der Bezeichnung enthaltende normative Wertung unterläuft die Bundesregierung diesen Grundsatz", kritisierte FDP-Vorstand Fricke, der auch Rechtsanwalt ist.

"Die Strategie der Bundesregierung, die Bewertung eines Gesetzes gleich in dessen Vermarktungsnamen mitzuliefern, ist für eine Demokratie sehr gefährlich", fügte Fricke hinzu. "Sie sorgt dafür, dass man beim Gute-Kita- oder Starke-Familien-Gesetz automatisch den Vorwurf bekommt, man sei gegen das Ziel des Gesetzes, also gute Kitas oder starke Familien, wenn man eigentlich nur die konkreten Gesetzesinhalte hinterfragt." Das erschwere eine offene und faire Debatte, so der Abgeordnete.

Das Bundesfamilienministerium hatte die fraglichen Gesetzesvorlagen erstellt und die neuartigen Bezeichnungen im Rahmen seiner Kommunikationsstrategie eingeführt. Die rechtskonforme Bezeichnung des "Gute-Kita-Gesetzes" lautet beispielsweise "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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