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Parteirechtler hält geplanten Goldhandel der AfD für legitim

Archivmeldung vom 15.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: halmackenreuter  / pixelio.de
Bild: halmackenreuter / pixelio.de

Dass sich die eurokritische Partei Alternative für Deutschland (AfD) durch den Handel mit Gold staatliche Mittel in Millionenhöhe sichern will, hält der Düsseldorfer Parteirechtler Martin Morlok für rechtlich unproblematisch. Die Grundidee, goldene D-Mark-Münzen zu verkaufen, sei "möglich, wenn die AfD genügend Dumme findet, die das machen", sagte Morlok "Handelsblatt-Online". Vom Parteienrecht sei das gedeckt. Parteien könnten ihre Einnahmen aus verschiedenen Quellen speisen, erläuterte der Jurist. Ihnen sei es "nicht verboten, wirtschaftlich tätig zu werden, solange das nur ein Nebenaspekt bleibt".

In einem Schreiben des AfD-Bundesvorstandes, über das "Handelsblatt-Online" berichtet, werden die Überlegungen mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die Partei ohne zusätzliche Einnahmen den Anspruch auf zwei Millionen Euro staatlicher Wahlkampfkostenerstattung verlieren würde. Grund sei, dass den staatlichen Geldern eigene Einnahmen gegenüberstehen müssten. "Wenn wir nicht bis zum Jahresende weitere Eigeneinnahmen in Höhe von zwei Millionen Euro erzielen, verlieren wir zwei Millionen Euro unseres Anspruches auf staatliche Teilfinanzierung und erhalten lediglich eine Auszahlung von rund drei Millionen Euro", heißt es demnach in dem Schreiben. Die nötigen zwei Millionen Euro wolle die AfD-Spitze als Zwischenhändler für Gold einsammeln. "Der Bundesvorstand führt deshalb derzeit verschiedene Gespräche über die Möglichkeit, interessierten Bürgern eine Wertanlage in Gold und speziell den Erwerb der einzigen DM-Goldmünze zu ermöglichen", heißt es laut "Handelsblatt-Online" in dem Schreiben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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