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Jelpke: Deutschland verletzt Europäische Menschenrechtskonvention

Archivmeldung vom 21.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Ulla Jelpke / Bild: ulla-jelpke.de
Ulla Jelpke / Bild: ulla-jelpke.de

"Auch Deutschland verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention", lautet die Schlussfolgerung von Ulla Jelpke nach dem heutigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR). Der EGMR hat in seinem heute vorgelegten Spruch Griechenland und Belgien wegen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt."

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt: "Griechenland werden die unmenschlichen und erniedrigenden Zustände in seinem Asylsystem zur Last gelegt. Belgien wird verurteilt, weil es Asylsuchenden keinen ausreichenden Rechtsschutz gegen die Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat gewährt. Das betrifft auch Deutschland: Rechtsmittel gegen die Abschiebung in einen vermeintlich sicheren Drittstaat haben auch nach deutscher Gesetzeslage keine aufschiebende Wirkung. Nach Auffassung des EMRG verstößt dies gegen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art 13. EMRK). Die Bundesregierung ist aufgefordert, schleunigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser menschenrechtswidrige Zustand beendet wird."

Quelle: DIE LINKE

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