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Verfassungsexperte: Neuwahlen keineswegs die einzige Alternative bei Scheitern der Groko-Pläne

Archivmeldung vom 20.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Sollten die Groko-Pläne scheitern, sind Neuwahlen keineswegs die einzige Alternative. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Verfassungsexperte Wolfgang Zeh, denkbar sei beispielsweise auch ein Expertenkabinett. Auf jeden Fall führe der Weg zu Neuwahlen über den Bundespräsidenten. Entscheidend seien nicht Verlautbarungen der Politiker, "sondern das verfassungsrechtlich zwingende Procedere nach Artikel 63 des Grundgesetzes", sagte der frühere Bundestagsdirektor.

Zunächst liege es in der Hand des Bundespräsidenten, einen Kanzlerkandidaten vorzuschlagen, erklärte der Professor der Verwaltungshochschule Speyer. Wenn dieser nicht mit absoluter Mehrheit gewählt werde, wäre auch ein Kabinett aus parteipolitisch nicht gebundenen Experten vorstellbar, das von einem Minderheitsbündnis getragen wird. Voraussetzung wäre, dass der Bundespräsident am Ende einen vom Parlament nur mit relativer Mehrheit gewählten Kanzler ernennt, dem er zutraut, Mehrheiten zu organisieren.

Zeh sieht nicht automatisch die Union am Zuge. Zwar entspreche es dem Grundgesetz, dass die aus der Wahl als stärkste hervorgegangene Partei zunächst den Auftrag zur Regierungsbildung habe, sagte der Professor. Würde ihr Kandidat im Parlament aber nicht die erforderliche Mehrheit erringen, könne die Regierungsbildung auch an eine der kleineren Parteien übergehen. "Dass der Stärkste die Regierung bildet, ist Tradition, aber keine zwingende Rechtsvorschrift", sagte Zeh.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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