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Bericht: Arbeitszeitreform gefährdet Einsatzbereitschaft Bundeswehr

Archivmeldung vom 05.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ursula von der Leyen mit Bundeswehrsoldaten (2014)
Ursula von der Leyen mit Bundeswehrsoldaten (2014)

Foto: Dirk Vorderstraße
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eingeführte Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) gefährdet die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Das berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf vertrauliche Berichte der Teilstreitkräfte an das Ministerium. "Das Spannungsfeld zwischen Auflagen zur Arbeitszeit und Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft und Auftragserfüllung konnte bislang nicht aufgelöst werden", heißt es der Zeitung zufolge in einem Schreiben des Streitkräfteamtes.

"Durch die gleichbleibende oder erhöhte Auftragslage besteht angesichts der gestiegenen Abwesenheitszeiten von Personal durch Dienstbefreiungen nach der SAZV die Gefahr, dass die dauerhafte Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden kann." Bei Marine, Heer und Luftwaffe gebe es "Verdrängungseffekte" zu Lasten des "Kernauftrages".

Zu befürchten seien auch Einbußen bei der Qualität der Auftragserfüllung und der Ausbildung wie dem Schießtraining oder der Einsatzvorbereitung. Die Stabschefs von Heer, Marine und Luftwaffe verlangen eine Reduzierung der Auftragslage, um das Problem in den Griff zu bekommen. Die Reduzierung der Auftragslage stell nach Bewertung der Militärischen Organisationsbereiche "die einzige Stellschraube dar, um verfügbare Kräfte, Mittel und Zeit schnell wieder in Einklang zu bringen".

Gefordert wird ein "großer Wurf" des Ministeriums: Die Untersuchung der Auftragslage dürfe nicht zu der Erkenntnis führen, dass alles "wichtig und an der Masse festzuhalten ist". Die SAZV war am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz begrenzt die wöchentliche Arbeitszeit im Grundbetrieb auf 41 Stunden, die Höchstarbeitszeit inklusive Überstunden auf 48 Stunden. Zudem wird vorgeschrieben, dass Mehrarbeit in der Regel mit Freizeit ausgeglichen werden muss, nicht wie bisher mit Geld.

Die vertraulichen Berichte evaluieren die Erfahrungen der ersten sechs Monate. Die Zwischenberichte überraschten ihn nicht, sagte der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bart! els (SPD ) der "Welt am Sonntag". "Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist auch bei den Eingaben der Soldaten an den Wehrbeauftragten in diesem Jahr ein Schwerpunktthema."

Es gebe viele Anlaufschwierigkeiten, "weil die SAZV schlecht vorbereitet war und jetzt im laufenden Betrieb experimentiert werden muss." Bartels verlangte, dass Defizite wie fehlende Zeiterfassungssysteme schnellstmöglich behoben werden müssten. Das Hauptproblem ist nach Auffassung des Wehrbeauftragten der verpflichtende Freizeitausgleich und die damit verbundene drastische Reduzierung der Ausbezahlbarkeit von Überstunden.

"Mehrarbeit muss wieder leichter ausbezahlt werden können", sagte der Wehrbeauftragte. "Das ist auch eine soziale Frage: Gerade für junge Soldaten ist das Geld für Mehrarbeit ein fest eingeplanter Gehaltsbestandteil und macht einen guten Teil der Attraktivität des Dienstes aus. Ich warne davor, die SAZV als Modell zum Geldsparen zu missbrauchen."

Auch die Teilstreitkräfte rügen die Regel, wonach geleistete Überstunden in Freizeit auszugleichen sind. Das Heer fordert den "Vorrang finanzieller Vergütung" vor dem Freizeitausgleich, weniger Bürokratie und die Möglichkeit, die SAZV in Sonderlagen auszusetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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