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Union: Übergang der Aufsicht von Finanzvermittlern auf die BaFin muss praxistauglich sein

Archivmeldung vom 11.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler auf die BaFin beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Carsten Brodesser: "Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen."

Beide weiter: "Bislang liegen hier Aufsicht und Vollzug bei den Ländern. In neun Ländern bei den Gewerbeämtern und in sieben bei den Industrie- und Handelskammern (IHK). Sowohl die IHKs als auch die entsprechenden Fachverbände sehen das Vorhaben des BMF kritisch bis ablehnend, da weder die bisherige Qualität der Aufsicht noch die Kontrolldichte einen Anlass für die geplante vollumfängliche Aufsichtsübertragung auf die BaFin geben.

Bei den IHKs und den Gewerbeämtern sei erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die BaFin sein könnte. Dies komme sowohl Vermittlern wie auch Endkunden zugute. Auch die Prüfungsdichte sei derzeit flächendeckend gewährleistet, wohingegen die BaFin nach bisheriger Einschätzung aufgrund fehlender Strukturen nur 10 Prozent tatsächlich in der Tiefe prüfen könne.

Zuletzt hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben heftig bemängelt. Die Notwendigkeit der geplanten Aufsichtsübertragung sei nicht erkennbar und die mit dem Vorhaben verbundenen Kosten zum Teil nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt. Dies deckt sich mit der Kritik der Fachverbände, wonach die Angaben des BMF bezüglich der auf die Vermittler umzulegenden Kosten zu tief angesetzt seien. Gerade für die vielen Kleingewerbetreibenden - und das sind mit knapp 30.000 natürlichen Personen die große Mehrheit im Finanzanlagevermittlungsgeschäft - sei die Aufsicht durch die BaFin deutlich teurer, wodurch diese Vermittler vom Markt gedrängt würden.

Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen. Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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