Tobias Matthias Peterka: Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre absenken
Die AfD-Fraktion hat heute einen Gesetzentwurf zur Senkung der Altersgrenze der Strafmündigkeit von derzeit dem 14. auf das 12. Lebensjahr eingebracht. Obwohl der CDU-Generalsekretär Linnemann noch im Februar 2025 genau dies gefordert hatte, stimmten auch Vertreter der CDU gegen den Entwurf der AfD-Fraktion.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, teilt dazu mit: „Seit Jahren nimmt die Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland stetig zu. Diese Bedrohung der Sicherheit für unsere Bürger erfordert ein schnelles Einschreiten des Gesetzgebers.
Wir wollen deshalb die Altersgrenze für die Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre absenken, um diesem Problem gezielt beizukommen und die Bevölkerung zu schützen. Erwachsene dagegen sollen auch tatsächlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden. Viel zu oft wurden bislang immer wieder Reifeverzögerungen behauptet, um bei Tätern noch bis zum 21. Lebensjahr das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Aber spätestens jeder, der 18 Jahre alt ist, weiß, dass man niemanden abstechen oder vergewaltigen darf. Für die Gesellschaft insgesamt und gerade die Opfer ist Kuscheljustiz in diesem Bereich nicht nachvollziehbar.
Und selbstverständlich spielt die Herkunft der Täter eine Rolle. Jeder, der das leugnet, verkennt die Lebenswirklichkeit. Die zunehmende Kriminalität ist die Folge der unkontrollierten Einwanderung und einer jahrzehntelangen Politik der Verantwortungslosigkeit. In Vogel-Strauß-Manier haben alle Regierungen so getan, als gäbe es hier keinen Zusammenhang. Wenn wir nicht Zustände, wie in Schweden wollen, wo 11-Jährige als Auftragskiller unterwegs sind, dann müssen wir endlich die Rechtslage schaffen, um für Sicherheit zu sorgen. Die einzige Fraktion, die das will, ist die AfD-Fraktion. Die CDU/CSU bleibt hier nur eine Mogelpackung, die alles verspricht und nichts hält.“
Quelle: AfD Deutschland