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BAMF treibt Planung für Pilot-Ankerzentren voran

Archivmeldung vom 06.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) treibt die Vorbereitungen für den Start von zwölf Pilot-Ankerzentren in fünf Bundesländern voran. Das geht aus einer im BAMF-Intranet veröffentlichten "Interessensabfrage" hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten.

Das Dokument richtet sich an bereits beim Bundesamt beschäftigte Beamte und Angestellte. Als Standorte für das Pilotprojekt werden Gießen, Heidelberg, Manching, Bamberg, Augsburg, Donauwörth, Zirndorf, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt, Dresden und das saarländische Lebach genannt. "Im Rahmen eines Pilotprojekts suchen wir für die Dauer von drei bis sechs Monaten interessierte Personen, die in den oben genannten AnkER-Zentren Asylsuchende und Antragstellende beraten", heißt es in dem Dokument. Dienstantritt sei "voraussichtlich 01.08.2018 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

In der Stellenbeschreibung heißt es, der Arbeitsplatz sei "besonders korruptionsgefährdet". Eine BAMF-Sprecherin sagte dem RND, es handele sich nicht um eine Stellenausschreibung, sondern um eine intern veröffentlichte Interessensabfrage. "Diese dient dazu, vorab bereits Mitarbeiter zu identifizieren, die in möglicherweise kommenden Arbeitsbereichen eingesetzt werden können", sagte sie. "Selbstverständlich gehört es zu den Aufgaben des Bundesamts, sich im Vorfeld bereits bestmöglich auf eventuelle Szenarien einzustellen."

Die Ausgestaltung zukünftiger Einrichtungen werde gegenwärtig konkretisiert. Gegen die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten Ankerzentren hatte es zuletzt Widerstand aus mehreren Bundesländern gegeben. Die Abkürzung "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung, Rückführung". Alle Punkte eines Asylverfahrens sollen in diesen Zentren gebündelt werden: Die Ankunft eines Flüchtlings soll erfasst, über seinen Schutzstatus entschieden und - bei Ablehnung des Asylantrags - auch eine schnelle Abschiebung in die Wege geleitet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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