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Herold: Härtefallkommissionsverordnung ist verfassungswidrig

Archivmeldung vom 02.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Corinna Herold (2018)
Corinna Herold (2018)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat das bestehende Normenkontrollverfahren, mit dem unter anderem das neue Thüringer Minderjährigenwahl-, -eintragungs- und -stimmrecht angefochten wird, erweitert. Die Fraktion beantragt nun auch, die Thüringer Härtefallverordnung durch den Verfassungsgerichtshof für ungültig zu erklären. Auch hierbei handelt es sich um ein Grundsatzverfahren, da bislang in keinem Bundesland die jeweilige Härtefallverordnung einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle zugeführt worden ist.

Die Fraktion rügt unter anderem einen Verstoß gegen die sogenannte Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts, einen Verstoß gegen diverse Grundrechte und auch mögliche formelle Fehler beim Zustandekommen der Rechtsverordnung. Insbesondere die Wahl – genauer: die Berufung der Mitglieder der Härtefallkommission – erscheint verfassungsrechtlich bedenklich, ebenso der Umstand, dass die Arbeit der Härtefallkommission parlamentarisch praktisch nicht auf effektive Weise zu kontrollieren ist. Die Fraktion hält es ferner für sehr bedenklich, wenn nur diverse Organisationen ein Vorschlagsrecht für die Besetzung der Härtefallkommission haben. Denn öffentliche Ämter müssen nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und Leistung vergeben werden. Fachlich kompetente Bewerber – insbesondere solche mit Verwaltungserfahrung – können sich für das öffentliche Amt eines Mitglieds der Härtefallkommission jedoch gar nicht bewerben, weil der Justizminister nur unter den ihm von diversen Organisatoren vorgeschlagenen Kandidaten auswählen darf.“

Dazu sagt Corinna Herold, Mitglied der Härtefallkommission des Thüringer Landtags für die AfD-Fraktion: „Die Härtefallkommission ist parlamentarisch letztlich gar nicht effektiv kontrollierbar. Das führt dazu, dass Personen, bei denen festgestellt wurde, dass sie kein legales Aufenthaltsrecht haben, im steuergeldfinanzierten Sozialstaat verbleiben können. Daran wird deutlich, dass hypermoralische und ideologische Ansichten in Teilen bereits wichtiger sind als Sinn und Zweck einer Härtefallregelung. Die Härtefallkommission war schon immer ein Instrument, mit dessen Hilfe Einwanderung in die Sozialsysteme ohne Kontrollmöglichkeiten durch die Bürger ermöglicht wurde. Die AfD-Fraktion fordert weiterhin, die Härtefallkommission auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und sie mit großen Kontrollmöglichkeiten für Landtag und Bürger auszustatten. Ihre Tätigkeit ist auf wirkliche Härtefälle zu beschränken!“

Quelle: AfD Deutschland

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