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Bundesjustizministerium hat Bedenken gegen Kinderporno-Material für Ermittler

Archivmeldung vom 06.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerium

Foto: Jörg Zägel
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium findet den Vorstoß des Freiburger Kripo-Chefs, Ermittlern das Hochladen computergenerierter Kinderpornos zu erlauben, problematisch. Es gebe "grundsätzliche Bedenken gegen die Legalisierung strafbarer Handlungen für verdeckte Ermittler", sagte ein Sprecher des Ministeriums der Düsseldorfer "Rheinischen Post". Die Grenze zwischen legalem polizeilichen und kriminellen Handeln dürfe nicht verwischt werden.

"Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der Strafverfolgungsbehörde" dürfe nicht erschüttert werden, so der Sprecher. Der Chef der Freiburger Kriminalpolizei, Peter Egetemaier, hatte am Montag im ARD-Morgenmagazin gesagt, er wolle mit animierten Kinderpornos im Internet Jagd auf Täter machen. Um in entsprechende Foren des Internets vorzudringen, müssten Ermittler kinderpornografisches Material hochladen. Den deutschen Ermittlungsbehörden ist das bislang verboten. Einige Bundesländer haben das Bundesjustizministerium gebeten, eine mögliche Erweiterung der Befugnisse zu prüfen. Wie das Ministerium mitteilt, dauert diese Prüfung noch an. Allerdings müsse man dabei die genannten Bedenken sowie den Schutzzweck der Strafvorschriften und die Vorgaben entsprechender EU-Richtlinien berücksichtigen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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