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Verkehrsministerium lockert Sonntagsfahrverbot für Lkw wegen Corona-Virus

Archivmeldung vom 06.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Grüne Ampel
Grüne Ampel

Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Um Lieferengpässe im Handel durch Hamsterkäufe infolge des Coronavirus zu vermeiden, will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Lastwagen auch an Sonntagen fahren lassen. Um der Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können, habe das Bundesverkehrsministerium die Länder in einem Schreiben gebeten, "von einer Kontrolle des Sonn- und Feiertagsfahrverbots abzusehen", berichten die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" in ihren Samstagausgaben.

Dies sollte zunächst bis zum 5. April und soweit gelten, "wie Versorgungsengpasse für Waren aufgrund der Ausdehnung des Corona-Virus bestehen", heißt es aus dem Ministerium. Die Länder sind zuständig für die Überwachung und Durchführung des Fahrverbots für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen. In Einzelfällen können die Behörden der Länder Ausnahmen vom Fahrverbot erteilen. Laut Bundesverkehrsministerium liegt eine der Ausnahmen nun vor. Dem Handel seien Schwierigkeiten entstanden, "die jederzeitige Verfügbarkeit der vollen Breite des Warensortiments zu garantieren".

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht dagegen keine Notwendigkeit für besondere Maßnahmen. "Relevante Einschränkungen bei der Warenverfügbarkeit im Handel in Deutschland sind bislang nicht festzustellen", sagt HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Bei dem einen oder anderen Produkt könne es zwar wegen der sich weiter ausdehnenden Quarantänezonen zu Engpässen kommen, "Grundsätzlich sind jedoch die Lieferstrukturen im Handel effizient und gut vorbereitet, so dass die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist", sagte Falk. Desinfektionsmittel sind allerdings weiter vielerorts ausverkauft, auch beim Klopapier sind die Regale oft fast leer.

Lauterbach will Absage von Bundesliga-Partie Gladbach gegen Dortmund

Zum Schutz vor dem Coronavirus hat SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach gefordert, die für den morgigen Samstag geplante Bundesliga-Partie zwischen Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund abzusagen. Zwar seien flächendeckende Einschränkungen des öffentlichen Lebens wie aktuell in Italien in Deutschland noch nicht angebracht, sagte Lauterbach der "Bild-Zeitung".

"Das Spiel Gladbach gegen Dortmund hätte ich trotzdem abgesagt", so der SPD-Politiker weiter. Noch würden sich in Deutschland vor allem die jüngeren, mobile Menschen anstecken. "Aber: In Deutschland wird das Virus voraussichtlich im Herbst die volle Wucht entfalten", warnte der SPD-Gesundheitsexperte. Gründe dafür seien unter anderen die kältere Luft und empfindlichere Schleimhäute. Ähnlich wie in Italien, wären dann auch in Deutschland starke Einschränkungen des Öffentlichen Lebens "angebracht und sinnvoll", sagte Lauterbach. Das sei dann nötig, um ältere Menschen zu schützen, bei denen das Virus zu einer höheren Sterberate führe, so der SPD-Politiker weiter. Die italienische Regierung hatte wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Mittwoch die Schließung aller Schulen und Universitäten veranlasst. Zudem sollen alle Partien in der italienischen Serie A bis zum 3. April ohne Zuschauer stattfinden. Zehn Serie-A-Partien wurden bereits verschoben.

Datenschützer: Handy-Tracking von Corona-Patienten möglich

Datenschützer halten den Einsatz von Handy-Tracking zur Eindämmung des Coronavirus unter bestimmten Bedingungen für denkbar. Grundsätzlich dürften solche Daten nur unter der Bedingung der Anonymisierung oder der Einwilligung der Betroffenen genutzt werden. "Ausnahmen zum Schutz des hochrangigen Rechtsguts der öffentlichen Gesundheit sind gleichwohl möglich", sagte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Hierbei müssten jedoch unter Beachtung des geltenden Rechts "angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheit Betroffener" getroffen werden. "Solange sich keine solchen expliziten Befugnisse zur Erhebung von Standortdaten insbesondere aus den Regelungen des nationalen Infektionsschutzgesetzes ergeben, kommt zur Erhebung der Standortdaten nur eine informierte Einwilligung des Betroffenen selbst in Betracht." Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen gab zu bedenken, dass es um "hochsensible Daten" gehe, die über das private und gesellschaftliche Leben der Betroffenen einen genauen Einblick geben könnten.

Mit Blick auf ein mögliches Handy-Tracking sagte sie dem "Handelsblatt": "Wenn doch an solchen Lösungen gearbeitet werden sollte, wären hier nicht nur gesetzliche und technisch-organisatorische Garantien für den Schutz dieser Daten notwendig, sondern auch gesellschaftliche Folgenabschätzungen." Aktuell sehe sie in entsprechenden Überlegungen "undurchdachte Schnellschüsse". "Der Schaden wäre größer als der Nutzen", sagte Hansen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hatte das Auslesen von Bewegungsdaten aus dem Mobiltelefon ins Spiel gebracht, um Kontaktpersonen von Infizierten aufzuspüren und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. "Wir wissen inzwischen, dass das technisch möglich ist", sagt RKI-Präsident Lothar Wieler. Ein kleines Team des RKI habe mit Mitarbeitern anderer Institutionen in den vergangenen beiden Tagen eine entsprechende "Skizze" erstellt. Für ihn sei aber auch klar, dass das nur möglich wäre, "wenn der einzelne seine Daten auch spenden würde". .

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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