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Hessen will Kompetenzen für Steuerfahnder erweitern

Archivmeldung vom 22.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtubevideo: "Handy abhören - so einfach gehts" / Eigenes Werk

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) hat seine Forderung nach erweiterten Kompetenzen für Steuerfahnder bekräftigt. Die Finanzbehörden müssten künftig auch Telefone abhören und Internetkommunikation überwachen können, um besonders schwere Fälle von Steuerhinterziehung bekämpfen zu können, sagte Schäfer dem "Spiegel".

Als Beispiele nannte Schäfer Ermittlungen zu sogenannten Cum-Ex-Geschäften mit Aktienleerverkäufen rund um den Dividendenstichtag oder Fälle, in denen Geschäftsleute versuchten, Schwarzgeld mithilfe von Beratern, Banken und Anwaltskanzleien in Steuerparadiese zu verschieben. Schäfer sagte, es gehe ausdrücklich nicht darum, Schummeleien bei der Kilometerabrechnung mit der Überwachung aufzudecken.

Bei den Fällen, die er genannt habe, würden mitunter größere Millionenbeträge verschoben. Der Minister verwies darauf, dass nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig die Zollverwaltung bei Ermittlungen zu Schwarzarbeit ähnliche Befugnisse zur Überwachung der elektronischen Kommunikation erhalten solle. Er finde, "dass die Steuerfahndung nicht schlechter ausgestattet sein sollte, wenn es um die schweren Fälle geht, die wir im Auge haben", so Schäfer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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