Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Berateraffäre: FDP und SPD kritisieren Umgang mit Handydaten von der Leyens

Berateraffäre: FDP und SPD kritisieren Umgang mit Handydaten von der Leyens

Archivmeldung vom 15.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Berateraffäre haben SPD und FDP den Umgang des Verteidigungsministeriums mit den Handydaten der früheren Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) gerügt und Konsequenzen angemahnt: Das Ministerium hatte in einem Bericht an den Untersuchungsausschuss mitgeteilt, dass auch die Daten eines zweiten Diensthandys von der Leyens gelöscht worden seien, bewertete diese aber als nicht beweisrelevant.

"Das Bundesverteidigungsministerium von Frau Kramp-Karrenbauer redet sich in dem Bericht heraus. Dass beispielsweise die SMS zwischen Herrn Lindner und Frau von der Leyen keine Beweismittel sein sollen, ist alarmierend", sagte Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Sprecherin der FDP im Untersuchungsausschuss, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Der Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner hatte dem Ausschuss SMS aus seiner Kommunikation über Beraterverträge als Beweismittel zur Verfügung gestellt. Die FDP kündigte juristische Konsequenzen an: "Sollte das Verteidigungsministerium weiterhin so argumentieren und die Zusammenarbeit verweigern oder torpedieren, dann könne ein solcher Fall auch vor dem Bundesverfassungsgericht landen", sagte Strack-Zimmermann. Wenn ein Ersuchen des Untersuchungsausschusses über die Vorlage von Beweismitteln abgelehnt werde, sei dieser laut Gesetz über die Gründe schriftlich zu unterrichten.

"Sieht man in dem jetzt vorgelegten Bericht eine solche ablehnende Begründung, dann kann der Ausschuss nach Paragraf 18 Absatz 3 mit Minderheit die Rechtmäßigkeit der Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen", so die FDP-Politikerin weiter. "Das Ministerium hat entschieden, dass die Mitarbeiter selbst erklären, ob sie alles vorgelegt haben. Dies wird nicht kontrolliert. Selbiges gilt für Frau von der Leyen und die Durchsicht ihres Handys. Das mag rechtskonform sein, ist jedoch sehr problematisch", sagte Dennis Rohde, Sprecher der SPD im Untersuchungsausschuss, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Die Ausschuss-Mitglieder hätten erwartet, dass das Ministerium mehr Fingerspitzengefühl zeige und die Sichtung durch weisungsunabhängige Dritte vornehmen lasse. "Am Ende wird man über eine Verschärfung des Untersuchungsausschussgesetzes diskutieren müssen. Im Zweifel sind uns potentiell wichtige Beweismittel abhandengekommen", so der SPD-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tickt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige