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Frauen-Union fordert drei Monate Gefängnis für "Begrapschen"

Archivmeldung vom 19.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Annette Widmann-Mauz (2013)
Annette Widmann-Mauz (2013)

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Frauen-Union hat eine Haftstrafe von drei Monaten für "Begrapschen" gefordert. "Ich erwarte, dass den starken Worten nach der Silvesternacht von Köln nun auch konkrete Gesetzesverschärfungen folgen", sagte die Vorsitzende der Frauen-Union, Annette Widmann-Mauz (CDU), der "Rheinischen Post".

"Das sogenannte Begrapschen, also der Griff in den Schritt oder an die Brust einer Frau, muss in jedem Fall mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten belegt werden", forderte Widmann-Mauz. Solche Taten beeinträchtigten die Integrität von Frauen maßgeblich, sagte Widmann-Mauz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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