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Gutachten: Bundesrat ohne Zustimmungsrecht bei Laufzeitverlängerung

Archivmeldung vom 13.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Peter von Bechen / pixelio.de
Bild: Peter von Bechen / pixelio.de

In der Diskussion um ein Zustimmungsrecht des Bundesrats bei der gesetzlichen Gestaltung einer Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke betont der renommierte Staatsrechtsprofessor Rupert Scholz in einem verfassungsrechtlichen Gutachten noch einmal unmissverständlich und eindeutig: Die gesetzgeberische Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Dies gilt unabhängig von der Frage, für welchen Zeitraum die Verlängerung gilt.

Dieses Ergebnis ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04.05.2010 zum Luftsicherheitsgesetz entschieden, dass die bloß quantitative Erhöhung der Vollzuglasten der Länder keine Zustimmungspflicht des Bundesrates begründet. Um eine solche rein quantitative Erhöhung handelt es sich bei der Laufzeitverlängerung. >Vor dem Hintergrund dieser nun eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich bei der Diskussion über das Zustimmungsrecht des Bundesrats bei einer Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke um eine rein politisch motivierte Scheindebatte, die nicht der Gestaltung eines zukunftsfähigen Energie-Gesamtkonzepts dient.

Quelle: Deutsches Atomforum e.V.

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