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Staatsanwalt sieht bei Madl keine Schuld

Archivmeldung vom 22.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Doppelbeschäftigung einer Verwaltungsmitarbeiterin in seinem Wahlkreisbüro soll für den CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Madl ohne juristische Konsequenz bleiben. "Ich habe die Ermittlungen abgeschlossen und beabsichtige, das Verfahren einzustellen", sagte Staatsanwältin Heike Geyer am Montag der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Bevor es dazu kommt, müsse der Landtagspräsident angehört werden, so Geyer. Gründe für die geplante Einstellung wollte sie zunächst  nicht nennen. Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung konnte der Betrugsvorwurf zum Nachteil des Landtages gegenüber Madl nicht erhärtet werden, weil das Abgeordnetengesetz des Landes zu schwammig formuliert ist. Konkrete Ausführungsbestimmungen, zu welchen Bedingungen ein Abgeordneter einen Wahlkreismitarbeiter beschäftigen darf, gibt es nicht. Bislang müssen die Abgeordneten lediglich mit einem Arbeitsvertrag nachweisen, dass sie jemanden beschäftigen. Dafür erhalten sie monatlich 2.355 Euro pauschal.  Madl hatte die bereits als Personalchefin der Verwaltungsgemeinschaft "Saalkreis Nord" in Vollzeit tätige Iris R. auch als Vollzeitmitarbeiterin in seinem Wahlkreis beschäftigt. Nicht Gegenstand des Verfahrens war, dass Madl sein Wahlkreisbüro mit Landtagsmitteln in seinem eigenen Haus unterhalten hat. Gegen Madl läuft derweil noch ein Parteiausschlussverfahren. Aus der Landtagsfraktion der CDU war er als Folge des Skandals ausgetreten.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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