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Bundestag beschließt Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft

Archivmeldung vom 04.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: stromie  / pixelio.de
Bild: stromie / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft beschlossen. In Deutschland aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich in Zukunft nicht mehr zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Dafür müssen Betroffene beispielsweise bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder mindestens sechs Jahre hier zur Schule gegangen sein. Zuvor hatte die Regierung bereits das Asylrecht verschärft: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten in Zukunft als sichere Herkunftsstaaten. Asylbewerber aus diesen drei Ländern können damit schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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