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SPD wirf Verteidigungsministerin mangelnde Fürsorge für Soldaten vor

Archivmeldung vom 31.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundeswehr im Einsatz (Symbolbild)
Bundeswehr im Einsatz (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Angesichts neuer Enthüllungen über den Angriff jordanischer Streitkräfte im Dezember 2014 auf deutsche Soldaten in Afghanistan haben SPD und Grüne schwere Vorwürfe gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erhoben: Die SPD warf von der Leyen vor, sich nicht um die Opfer gekümmert und den Vorfall heruntergespielt zu haben. "Die Pannenserie der Verteidigungsministerin geht weiter", sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann der "Bild".

"Unsere Bundeswehrsoldaten müssen gerade nach solchen Vorfällen die volle Rückendeckung der Ministerin haben. Stattdessen sieht es danach aus, dass die Ministeriumsspitze den Fall herunterspielen wollte. Das ist erneut Ausdruck fehlender Fürsorge für die Soldaten. Frau von der Leyen hat ihren Laden offenkundig nicht im Griff." Auch die Grünen kritisierten das Verhalten der Ministerin.

Der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner sagte der Zeitung: "Im Ausschuss hat die Bundesregierung abgewiegelt und das Ganze als kleine Auseinandersetzung dargestellt. Jetzt zeigt sich, dass das Parlament nur unvollständig informiert wurde." Überwachungsvideos und Ermittlungsakten belegen, dass bei dem Angriff am 28. Dezember 2014 auf dem Flughafen in Kabul drei Männer einer Eskorte des damaligen Bundeswehr-Generals Hans-Lothar Domröse von mehreren jordanischen Sicherheitskräften attackiert, mit Waffen bedroht, getreten und einer von ihnen bewusstlos geschlagen wurde. Außerdem soll ein Schuss auf eines der Einsatzfahrzeuge abgegeben worden sein.

Das Verteidigungsministerium hatte den Vorfall damals lediglich als "Auseinandersetzung" bezeichnet, eine internationale Ermittlungskommission kam zu dem Schluss, der Angriff sei strafrechtlich nicht relevant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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