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AfD klagt erneut gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 07.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach der erfolgreichen Klage wegen der Bezeichnung als "Prüffall" zieht die AfD wieder in einem Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Köln auf Anfrage des Tagesspiegels.

Diesmal wendet sich die Partei gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zur Partei intern offen zu legen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll es dem BfV nun untersagt werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AfD rüge eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag (Az.: 6 L 830/19) sei im April eingereicht worden, eine Entscheidung sei noch nicht absehbar, hieß es.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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