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FDP will Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV korrigieren

Archivmeldung vom 29.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/moshxl.de / pixelio.de

Angesichts der Missbrauchsfälle bei Hartz IV verlangt die FDP eine gesetzliche Korrektur der Hinzuverdienstregeln. "Bei den Zuverdiensten gibt es weiterhin Fehlanreize. Wenig zu arbeiten bringt viel, viel zu arbeiten bringt wenig. Das ist beschäftigungsfeindlich und kann zu Schwarzarbeit führen. Deshalb will die FDP da 2012 noch mal ran", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der "Rheinischen Post".

Die Bundesagentur für Arbeit hatte zuvor in ihrem Jahresbericht Zehntausende Fälle von Schwarzarbeit bei Hartz-IV- Empfängern angeprangert.

Zeitung: Hartz-Regelsatz steigt 2012 um zehn Euro

Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Regelsatz im kommenden Jahr um zehn Euro erhöhen. Das meldet die "Bild-Zeitung" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf interne Vermerke aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundessozialministerium. Danach soll der Regelsatz laut Prognose zum 1. Januar 2012 von 364 Euro auf 374 Euro steigen. Das wäre ein Plus von 2,7 Prozent.

Wie die Zeitung weiter schreibt, bekommen auch bedürftige Paare mehr Geld. Der Satz soll um acht Euro auf 336 Euro steigen. Für Kinder von Hartz-IV-Beziehern, die zwischen Null und fünf Jahre alt sind, ist ein Plus um vier Euro auf 219 Euro vorgesehen.

Nach Angaben der Zeitung will sich am heutigen Mittwoch der Sozialausschuss des Bundestages mit den geplanten Erhöhungen befassen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, hält die Erhöhung für "viel zu niedrig". Der "Bild-Zeitung" sagte Schneider: "Der Bedarf wurde künstlich klein gerechnet und wird nach unserer Auffassung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Auch wenn Hartz IV um zehn Euro erhöht wird, hat man keine Chance, davon angemessen leben zu können. Um das zu erreichen, wären nach unseren Berechnungen ein Hartz-IV-Satz von knapp 420 Euro nötig."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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