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Rechte Parteien scheitern mit Eilanträgen in Karlsruhe

Archivmeldung vom 25.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht: Eine Verhandlung des Zweiten Senats, 1989 (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht: Eine Verhandlung des Zweiten Senats, 1989 (Symbolbild)

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F080597-0004 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die NPD und die ebenfalls meist als rechtsextrem eingestufte Partei "Der III. Weg" sind mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Antrag der NPD zielte darauf, die Stadt Zittau zu verpflichten, drei von ihr beseitigte Wahlplakate für den Europawahlkampf unverzüglich wieder an ihren alten Standorten aufzuhängen.

Zwar bestünden an der "Tragfähigkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen" Zweifel, so die Karlsruher Richter, wegen der geringen Anzahl der Plakate solle die Partei aber das Hauptsacheverfahren abwarten. Ein Eilantrag der Partei "Der III. Weg" mit dem Inhalt, die Stadt Chemnitz zu verpflichten, von dieser entfernte Plakate mit der Aufschrift "Multikuli tötet" unverzüglich wieder anzubringen, scheiterte "aus formal prozessualen Gründen", so die Karlsruher Richter in einer Mitteilung vom Samstag. Die Entscheidungen fielen demnach bereits am Vortag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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