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Union fordert gesetzliche Vier-Tage-Ankündigungspflicht vor Streiks

Archivmeldung vom 06.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Carsten Linnemann
Carsten Linnemann

Foto: Thorsten Schneider
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Wirtschaftspolitiker der Union fordern eine gesetzliche Ankündigungspflicht für Streiks in wichtigen Wirtschaftssektoren wie dem Bahnverkehr. "Vor Streiks sollte es eine Ankündigungspflicht der Gewerkschaften von vier Tagen geben", sagte der CDU-Wirtschaftspolitiker Carsten Linnemann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Wir sollten das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Tarifeinheit jetzt noch nutzen, um neue Verfahrensanforderungen für bestimmte Wirtschaftsbereiche einzubauen, die der Daseinsvorsorge dienen", sagte Linnemann, der Chef der Mittelstandsvereinigung MIT von CDU/CSU ist. "Das gilt etwa für den Luft- und Bahnverkehr, die Energieversorgung und die Kinderbetreuung", sagte der MIT-Vorsitzende. Zusammen mit drei anderen Wirtschaftspolitikern dringt Linnemann in einem Brief an Unions-Fraktionschef Volker Kauder und die Chefin der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, auf weitere kurzfristige Änderungen des Tarifeinheitsgesetzes. So solle neben der Streik-Ankündigungspflicht ein obligatorisches Schlichtungsverfahren aufgenommen werden, heißt es darin.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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