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/Früherer NRW-Verfassungsgerichtspräsident Bertrams sieht unzulässige Bevorzugung des Ruhrgebiets durch die Düsseldorfer Landesregierung

Archivmeldung vom 20.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Pläne der nordrhein-westfälischen Regierung für eine Reform des "Regionalverbands Ruhr" (RVR) verstoßen nach Ansicht des früheren Präsidenten des NRW-Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, gegen die Landesverfassung. "Die gesetzliche Stärkung des RVR würde dem Ruhrgebiet einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen", schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Die Ruhrregion sei zwar nach wie vor eine Problemzone. "Aber auch andere Landesteile haben erhebliche Finanz- und Strukturprobleme und große Schwierigkeiten, sich im kommunalen Wettbewerb zu behaupten. Auch sie benötigen dringend eine Förderung des Landes und eine Verbesserung ihrer Kooperationsmöglichkeiten", so Bertrams. Für besonders bedenklich hält Bertrams die im Gesetzentwurf der rot-grünen Regierung vorgesehene Direktwahl von Verbandsvertretern. Die Folge wäre, dass es in NRW künftig "Gemeinden zweierlei Rechts" gäbe. Das ist nach Ansicht Bertrams' "eine schwer zu rechtfertigende Ungleichbehandlung". Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Kooperationen zwischen den Städten und Kreisen zu verbessern, um den noch andauernden Strukturwandel der "Metropolregion Ruhr" zu fördern. Die Ergebnisse einer Anhörung von Sachverständigen im Dezember sollen vom 23. Januar in die Ausschuss-Beratungen des Landtags eingehen. Der RVR ist eine übergreifende Organisation der elf kreisfreien Städte des Ruhrgebiets und der vier sie umgebenden Kreise. Dazu zählen unter anderem Bochum, Dortmund, Duisburg, Essen und Oberhausen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Kreise Recklinghausen, Unna und Wesel. Maßgebliches Organ des RVR ist die Verbandsversammlung, auch Ruhrparlament genannt. Ihr gehören gewählte Vertreter der Mitgliedskörperschaften an, also Vertreter der Stadträte und Kreistage des Verbandsgebietes.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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