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Sozialverband fordert Freibetrag für Rentner in der Grundsicherung

Archivmeldung vom 23.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rente: Für die meisten soviel das sie gerade nicht verhungern.
Rente: Für die meisten soviel das sie gerade nicht verhungern.

Bild: ESISC / Prnewswire

Neuer Vorstoß im Kampf gegen Altersarmut: Zusätzlich zu der geplanten Grundrente fordert der Sozialverband VdK Deutschland einen Freibetrag für Rentner in der Grundsicherung. Davon würden nach einer Studie des Prognos-Instituts insgesamt 1,8 Millionen Menschen mit geringen Renten profitieren, meldet die "Neue Osnabrücker Zeitung", der die Untersuchung vorliegt.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte der Zeitung, sie begrüße es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plane, bei den Zugangsvoraussetzungen für die Grundrente von 35 Beitragsjahren nachzubessern. "So können auch Arbeitnehmer von der Grundrente profitieren, die beispielsweise nur 34 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt haben." Zugleich betonte Bentele: "Im Kampf gegen Altersarmut braucht es darüber hinaus weitere Maßnahmen für Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitslos waren oder krankheitsbedingt jahrelang nicht arbeiten konnten."

Für diese Menschen, die nur sehr geringe Rentenansprüche erworben hätten und deshalb im Alter auf Grundsicherung angewiesen seien, müsse etwas getan werden. Aktuell werde deren Rente zu 100 Prozent mit der Grundsicherung verrechnet. Bentele: "Das ist nicht gerecht. Deshalb braucht es einen Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung in Höhe von 212 Euro, wie es ihn derzeit schon für die betriebliche und private Altersvorsorge gibt." Schon aktuell werden nicht mehr alle Renteneinkommen vollständig auf die Grundsicherung angerechnet. Allerdings gilt der Freibetrag, der sich aus einem Sockelbetrag von 100 Euro und einer Variablen zusammensetzt, nur für Einkünfte aus Betriebsrenten und privater Vorsorge. Der VdK verlangt nun eine Ausweitung der Regelung auf gesetzliche Renten (Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten).

Davon profitieren würden nach der vom VdK in Auftrag gegebenen Prognos-Studie mehr als 1,8 Millionen Menschen: 650.000 bestehende Leistungsempfänger, 760.000 neue Leistungsempfänger und 394.000 Personen in verdeckter Armut. Heutige Bezieher von Alters-. Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente könnten laut Prognos mit einem durchschnittlichen monatlichen Freibetrag von 168 Euro rechnen. Für neue Leistungsempfänger sind es der Untersuchung zufolge 200 Euro und für Personen in verdeckter Armut 186 Euro Freibetrag. Die geschätzten Kosten für den Steuerzahler gehen in die Milliarden. Insgesamt würden 4,97 Milliarden Euro im Jahr benötigt, wenn alle Anspruchsberechtigten den Freibetrag in Anspruch nehmen, heißt es in der Prognos-Studie.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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