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Sächsische CDU-Landesgruppe im Bundestag droht mit Nein zur Gesundheitsreform im Bundestag

Archivmeldung vom 21.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Gesundheitsreform steht nun auch großes Ungemach aus den Unions-Reihen bevor. Die 14-köpfige sächsische CDU-Landesgruppe im Bundestag droht, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe), in der Schlussrunde der Beratungen zur Gesundheitsreform mit einem Aufstand gegen die vom Gesundheitsministerium und den politischen Spitzen der Koalition vorgegebene Linie.

Streit ist ein vorgezogenes Sonderopfer bei der Entschuldung der Krankenkassen, das sich aus dem beschleunigten Inkrafttreten des Vertragsärzte-Änderungsgesetz ergebe.

"Durch Hauruck-Maßnahmen droht die Gefahr, dass im Zuge der Gesetzgebung die Erfolge wirtschaftlichen Handelns der sächsischen AOK's und Innungskassen zunichte gemacht werden durch unzumutbare Sonderabgaben an andere Kassen, die nicht so gut gewirtschaftet haben", meinte die Gesundheitsexpertin der Unionsfraktion, Maria Michalk. Sie kündigte an: "Wenn es bei den bekannt gewordenen Plänen bleibt, können wir der Reform so nicht zustimmen." Sie verwies zugleich auf die Auswirkungen aus dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtes zur Berliner Haushaltslage und auf die gegenseitige Notlagenhilfe. "Wenn Karlsruhe entscheidet, dass in den Regionen stärkere eigene Anstrengungen zu vernünftiger Haushaltsführung verlangt werden, können wir nicht mit der Gesundheitsreform im Zweifelsfall unwirtschaftliches Haushalten durch Sonderopfer belohnen."

Die endgültige Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der Landesgruppe, die geschlossen diese Haltung einnehme, werde nach einer Sonderanhörung zum Vertragsärzte-Änderungsgesetz am kommenden Montag getroffen, betonte Michael Kretschmer, sächsischer CDU-Bundestagsabgeordneter ergänzend. Dieses Änderungsgesetz bringt einige Vorteile insbesondere auch für Ärzte in den neuen Ländern. Das Vertragsärzte-Änderungsgesetz soll schon zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, vier Monate vor dem Starttermin der übrigen Gesundheitsreform. Vorgezogen würden damit aber auch regionale Sonder-Entschuldungsregelungen für die Krankenkassen, bei denen sich Sachsen stark benachteiligt sieht. Damit würde auch der bisherige Entschuldungs-Kompromiss "hintenherum wieder geknackt", befürchtet Frau Michalk.

Das Bundesgesundheitsministerium wies, gegenüber der Zeitung, die Vorwürfe zurück. "Das Verfassungsgerichtsurteil zu Berlin lässt sich grundsätzlich nicht auf die Situation der Krankenkassen übertragen, weil es ohnehin bereits einen Finanzausgleich innerhalb der Kassensysteme gibt." Außerdem stelle das Gericht Nothilfe "nicht grundsätzlich in Frage", betonte Ministeriumssprecherin Ilona Klug auf Anfrage.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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