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INSM: Auch eine Teil-Abschaffung des Solis muss verfassungskonform sein

Archivmeldung vom 11.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)/MARK-BOLLHORST-FOTOGRAF-BERLIN"
Bild: "obs/Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)/MARK-BOLLHORST-FOTOGRAF-BERLIN"

Je schneller der Solidaritätszuschlag verschwindet, desto besser. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) begrüßt daher Überlegungen von Teilen der Bundesregierung, die Steuerzahler früher als geplant vom Soli zu entlasten. Aber wer A sagt, muss auch B sagen.

Damit die Soli-Entlastung keine halbe Sache wird, muss zusammen mit der Teil-Abschaffung auch die vollständige Abschaffung des Solis für alle Bürger und Unternehmen beschlossen werden. INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr sieht hier eine Gelegenheit für die Union, frühere Verhandlungsfehler wieder wett machen zu können: "Die CDU hatte 2018 auf ihrem Bundesparteitag die vollständige Abschaffung des Solis beschlossen. Leider hat sie anschließend verpasst, das auch im Gesetz zur Teil-Abschaffung des Solis zu verankern. Jetzt bekommt sie eine unerwartete Chance, diesen Fehler wieder auszugleichen. Wenn die Union jetzt mit der SPD über ein Vorziehen der Teilabschaffung verhandelt, muss sie bei der Gelegenheit die vollständige Abschaffung beschließen."

Bisher will die Bundesregierung die Teilabschaffung mit einer Freigrenze umsetzen. Das ist aufgrund der Ungleichbehandlung der Steuerzahler wahrscheinlich verfassungswidrig. Pellengahr: "Falls vorübergehend nur eine Teilabschaffung durchsetzbar ist, so muss diese mit einem Freibetrag statt einer Freigrenze erfolgen. Auch die Teil-Abschaffung muss verfassungskonform alle entlasten."

Die INSM ist und bleibt davon überzeugt, dass der Solidaritätszuschlag seit dem 1.1.2020 verfassungswidrig erhoben wird und geht juristisch dagegen vor. Hier wird baldmöglichst das Bundesverfassungsgericht für Klarheit sorgen. Bis es soweit ist, begrüßt die INSM jede verfassungskonforme Maßnahme zur Soli-Entlastung. "Erstens, weil die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anspruch auf die Soli-Entlastung haben und, zweitens, weil es das Haushaltsrisiko aufgrund der drohenden Rückzahlungen reduziert", so Pellengahr.

Quelle: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (ots)


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