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Kaum Geldwäsche mit Gold

Archivmeldung vom 02.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Goldbarren werden gestempelt (Symbolbild)
Goldbarren werden gestempelt (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Die deutschen Goldreserven" / Eigenes Werk

Die Pläne der Bundesregierung, die Meldeschwelle für Goldgeschäfte deutlich abzusenken, stoßen auf Kritik: Nicht zuletzt ziehen Experten die Begründung in Zweifel, wonach die geplante Maßnahme dabei helfen soll, Geldwäsche zu bekämpfen.

Die Zahl der suspekten Transaktionen mit Gold sei tatsächlich sehr klein, heißt es in einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, über welche die "Welt am Sonntag" berichtet.

Dem Schreiben zufolge gab es im vergangenen Jahr von insgesamt 77.252 Verdachtsmeldungen nur 175 Fälle, in denen Edelmetall überhaupt eine Rolle spielte. Im Jahr 2017 seien es 64 von 59.845 Meldungen gewesen. Von den für beide Jahre zusammengerechnet 239 möglichen Geldwäschefällen mit einem Bezug zu Edelmetallen habe der entsprechende Betrag jedoch in nur vier Fällen unter der bereits heute gültigen Meldeschwelle von 10.000 Euro gelegen, heißt es in der Antwort weiter.

"Wenn wegen vier konkreten Fällen die Regierung die Schwelle für Tafelgeschäfte absenkt, dann zeigt das die ganze Absurdität der Verschärfung", sagte Schäffler der "Welt am Sonntag". Es zeuge von ungerechtfertigtem Misstrauen gegenüber dem Bürger, alle zu kriminalisieren, die unterhalb der Meldeschwelle Gold erwerben würden, so der FDP-Politiker weiter. Nach dem Willen der Großen Koalition soll der Kauf von Edelmetall im Wert von 2.000 Euro oder mehr ab dem Jahr 2020 nur noch gegen Identitätsfeststellung möglich sein. Das entspräche einer Absenkung der jetzigen Schwelle um 80 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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