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Kubicki: Range-Entlassung kann über Versagen von Maas nicht hinwegtäuschen

Archivmeldung vom 06.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Kubicki, 2013
Wolfgang Kubicki, 2013

Foto: Sven Teschke
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für den stellvertretenden FDP-Chef Wolfgang Kubicki kann die Entlassung des früheren Generalbundesanwalts Harald Range nicht über das Versagen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der Landesverrats-Affäre hinwegtäuschen. Maas habe sich zwar "rechtens verhalten", aber "doch vieles falsch gemacht", schreibt Kubicki in einem Gastbeitrag für "Focus Online".

"Wenn der Bundesjustizminister tatsächlich so große Bedenken gegen die Ermittlungen hatte, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum er nicht bereits am Anfang der Ermittlungen intervenierte." Es sei schon bemerkenswert, dass Maas erst eingegriffen habe, "als die Ermittlungen in eine ihm nicht genehme Richtung zu laufen drohten", so Kubicki. "Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen."

Der eigentliche Skandal liege allerdings im Verhalten von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), so der Freidemokrat weiter. "Maaßen hat mit Billigung des Bundesinnenministers eine Strafanzeige wegen Landesverrats gestellt, obwohl es juristisch mehr als zweifelhaft ist, ob der Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist. Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht." Niemand bezweifele, dass Staatsgeheimnisse geschützt werden müssten, betonte Kubicki. "Strafanzeigen dieser Art wirken aber wie ein Einschüchterungsversuch."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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