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Börnsen/Philipp: Fortführung der Überprüfung auf Stasivergangenheit ist auch Opfergerechtigkeit

Archivmeldung vom 25.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Beatrix Philipp Bild: cducsu.de
Beatrix Philipp Bild: cducsu.de

Am Donnerstag findet die 1. Lesung des Achten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes statt. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und die zuständige Berichterstatterin Beatrix Philipp: "Die Aufarbeitung der SED-Diktatur muss weitergehen. Auch mehr als 20 Jahre nach Ende des sozialistischen Unrechtsregimes darf es keinen Schlussstrich unter die Vergangenheit geben."

Philipp weiter: "Dies sind wir den Opfern des DDR-Unterdrückungsapparats schuldig. Der Zugang zu den Stasi-Unterlagen gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Aufarbeitung. Das Bedürfnis nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen ist bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach wie vor ungebrochen; die entsprechenden Antragszahlen bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Deshalb müssen die zum Ende dieses Jahres auslaufenden Überprüfungsmöglichkeiten bis 2019 verlängert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus die Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises.

Dazu sollen zukünftig auch Bewerber um Wahlämter zählen sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit der Besoldungsgruppe A 13, der Entgeltgruppe E 13 oder einer höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe bewerteten Dienstposten. Dies soll ebenso für entsprechend Beschäftigte in Einrichtungen gelten, bei denen sich die absolute Mehrheit der Anteile oder die absolute Mehrheit der Stimmen in öffentlicher Hand befindet. Abgeordnete und Regierungsmitglieder sollen auch weiterhin überprüft werden können. Die Vorgänge in Brandenburg verdeutlichen die Notwendigkeit eines solchen Schrittes. Nach derzeit geltendem Recht dürfen die 15 Schutzbereichs- und 55 Wachenleiter in Brandenburg nicht auf eine ehemalige Tätigkeit für die Stasi überprüft werden. Nachdem sich aber der Verdacht erhärtete, dass der Cottbuser Polizei-Wachenleiter früher für die Stasi arbeitete, wäre ein solcher Schritt angebracht.

Roland Jahn sind derzeit die Hände gebunden: er musste einen entsprechenden Antrag ablehnen. Nach dem Koalitionsentwurf einer Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wäre die Überprüfung möglich. Wir wollen die Änderungen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutieren. Auch die Zugangsrechte zu den Stasi-Unterlagen sollen durch die Stasi-Unterlagen-Gesetz-Novelle erweitert werden. Davon profitieren insbesondere Wissenschaft und Forschung sowie Angehörige früherer Stasi-Opfer."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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