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Redmann: AfD-Verbotsverfahren würde nur "Opfermythos"stärken

Archivmeldung vom 16.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Jan Redmann (2022)
Jan Redmann (2022)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Brandenburger CDU-Vorsitzende und -Spitzenkandidat für die anstehende Landtagswahl, Jan Redmann, hat sich gegen ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen.

Im rbb24 Inforadio sagte er am Dienstag, das stärke die Partei nur in ihrem "Opfermythos". Stattdessen müssten sich die anderen Parteien mehr mit den Inhalten der AfD auseinandersetzen, so Redmann: "Mit der AfD ist, finde ich, bislang zu oberflächlich umgegangen worden. Es reicht nicht, zu sagen, das sind Rechtsextremisten, das sind Nazis."

Man müsse den Menschen klar machen, welche Auswirkungen Wahlerfolge der AfD hätten - gerade auch für die Wirtschaft. "Wie viele Arbeitsplätze in Brandenburg hängen ab vom Export, die AfD will aus Freihandelsabkommen aussteigen und die EU schwächen, das ist die Geschäftsgrundlage von ganz vielen Unternehmen, die wir haben im Land Brandenburg."

Redmann äußerte sich auch zu dem Treffen von Rechtsextremen und AfD-Politikern in Potsdam: "Was mich freut und was jetzt erstmals der Fall ist, ist dass, glaube ich, viele Menschen verstehen, wie gefährlich Rechtsextremismus der Gegenwart ist." Im Gegensatz zu den 1990er Jahren erkenne man Nazis heute nicht mehr an Glatzen und Springerstiefeln, "heute haben wir es mit sehr viel subtiler agierenden Rechtsextremisten zu tun, die Netzwerke bilden, die versuchen, die Zivilgesellschaft zu unterwandern." Um dem zu begegnen, müsse die Politik unter anderem "den Staat härten", so Redmann. Er führte den "Verfassungstreue-Check" an, der aktuell im Brandenburger Landtag beraten wird. Wer mit Beamten zu tun habe, müsse sicher sein können, "dass ihm jemand gegenüber sitzt, der mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht".

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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