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Gesundheitsämter zweifeln an Umsetzbarkeit der Impfpflicht

Archivmeldung vom 31.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Pinocchio: bekommt lange Nase durchs Lügen. Bild: pixelio.de/Bredehorn.J
Pinocchio: bekommt lange Nase durchs Lügen. Bild: pixelio.de/Bredehorn.J

Die Bedenken der Gesundheitsämter wegen der Umsetzbarkeit der Impfpflicht ab Mitte März in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nehmen zu. Nun kritisiert auch der Leiter des Gesundheitsamts Berlin-Neukölln, dass die berufsbezogene Impfpflicht nicht umsetzbar sei.

"Fakt ist: Mit der Ausarbeitung, wie sie jetzt besteht, haben wir ein Gesetz, was nicht direkt vollziehbar ist", sagte Nicolai Savaskan dem Magazin "Business Insider". "Das Gesetz hat einen Ermessensspielraum in Form des Wortes `kann` eingebaut und die Aufgabe an die falsche Behörde delegiert", so Savaskan.

"Dabei sollten doch die Arbeitgeber in der Pflicht sein, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erheben. Und das sollte auch das echte Interesse der Arbeitgeber und Betriebsärzte sein. Als Patient will ich mich doch auf die Pflegeeinrichtungen verlassen können, dass sie dafür sorgen, dass von ihren Beschäftigten keine Gefahr ausgeht." Dabei sei seine persönliche Meinung klar: "Alle Menschen im medizinischen, pädagogischen und Pflegejobs haben eine erweiterte Verantwortung für ihre Patienten, Pflege- und Schutzbefohlenen. Eine Impfpflicht halte ich gerade jetzt absolut notwendig in diesen Bereichen".

Doch mit dem vorliegenden Gesetz werde diese nicht erreicht. Arbeitsrechtler halten es nun für wahrscheinlich, dass trotz Impflicht weiter Ungeimpfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten können. Für den Berliner Arbeitsrechts-Anwalt Pascal Croset ist das Gesetz "deutlich suboptimal gestaltet", die sprichwörtliche "heiße Nadel" steche einem allenthalben entgegen. So sei beispielsweise offen, was nach der Weitergabe des Impfstatus durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt geschieht: "Darf die ungeimpfte Pflegekraft bis zum Vorliegen einer Entscheidung des Gesundheitsamtes weiterbeschäftigt werden?" Croset geht davon aus, dass "manche Arbeitgeber sich entscheiden werden, ab dem 15. März keine ungeimpften Mitarbeiter mehr hereinzulassen". Andere beschäftigten sich intensiv mit der Frage und seines Wissens nach gebe es auch große Institutionen, die planen, ab dem 15. März ihre ungeimpften Mitarbeiter vorerst weiter zu beschäftigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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