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Experten: Neue Steuersätze für E-Dienstwagen bringen wenig

Archivmeldung vom 31.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Die Halbierung des Steuersatzes für Elektro-Dienstwagen, die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen werden soll, wird nach Ansicht von Automobilexperten weniger bringen als erwünscht. "Die vorgesehene Änderung der Dienstwagensteuer ist zwar ein guter Schritt in die richtige Richtung", sagt der Chef vom International Council on Clean Transportation (ICCT) Europe, Peter Mock, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Der finanzielle Anreiz, sich ein Elektroauto zuzulegen, wird in Deutschland jedoch auch nach der Gesetzesänderung immer noch relativ gering bleiben", so Mock, dessen Organisation ICCT maßgeblich zur Aufdeckung des VW-Dieselskandals beigetragen hat. ICCT verweist auf eine Beispielrechnung für einen VW Golf. Bei der Elektrovariante (GTE oder e-Golf) würden sich die zu zahlenden Steuern im Vergleich zur vergleichbaren Benzinvariante (TSI) zwar verringern. Jedoch nur um monatlich 60 Euro. Zugrunde liegen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 140.000 Euro und ein Durchschnitts-Steuersatz von 37,8 Prozent. Die Rechnung ist ein Auszug aus einer demnächst erscheinenden ICCT-Studie, kündigte Mock an. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den die RND-Zeitungen berichten, sieht die Halbierung des Steuersatzes für Fahrzeuge vor, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden. Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.2019 angeschafft wurden oder zwischen 31.12. 2021 und 01.01.2023 angeschafft werden, gelten abgestufte Minderungen der jeweiligen Listenpreise in der Abhängigkeit zur Leistung der Batterie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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