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Ex-Verfassungsgerichtschef kritsiert Untätigkeit bei Asylgesetzen

Archivmeldung vom 06.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild
Hans-Jürgen Papier (2014), Archivbild

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat der Bundesregierung vorgeworfen, sich nicht um eine neue Asylgesetzgebung gekümmert zu haben. "Mein Vorwurf ist, dass man die Zeit des Rückgangs der Zahlen nicht genutzt hat, um in relativer Ruhe eine angemessene Lösung europaweit zu finden", sagte Papier der "Welt".

Oder, wenn das nicht gelinge, eben nationale Reformmaßnahmen innerhalb europarechtlich belassener Spielräume einzuleiten. Stattdessen habe man "das geltende Recht so belassen wie es war, aber in erheblichem Umfang schlicht ignoriert", so der ehemalige Verfassungsrichter weiter. Humanität aber könne nur "im Rahmen von Verfassung, Gesetz und Recht praktiziert werden, nicht gegen sie". Das geltende Asylrecht sei reformbedürftig.

"Aber so lange eine neue europarechtliche Lösung nicht in Sicht ist, muss auf nationaler Ebene unter Beachtung des geltenden Rechts gehandelt werden. Man kann das nicht einfach schleifen lassen", so der Staatsrechtler. So müsse nach gegenwärtiger Rechtslage allen Personen, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen wollen, grundsätzlich der Zugang zu einem deutschen Asylverfahren verweigert werden. "Deutschland ist für diese Personen regelmäßig nicht zuständig, wenn sie einen Asylantrag stellen wollen. Wenn man meint, das sei heute nicht mehr angemessen und benachteilige zu stark die Erstzutrittsländer, dann muss man erstens diese Staaten bei der Bewältigung ihrer Aufgaben besser unterstützen und zweitens neue Regeln aufstellen", sagte Papier der "Welt".

Er schlug eine Vorprüfung möglicher Asylgründe vor der Einreise in die EU vor. "Zu diesem Zweck könnte ein elektronisches Verfahren der Einreisegenehmigung eingeführt werden. Sind Asylgründe offensichtlich nicht gegeben, würde die Einreise in diesem elektronischen Verfahren von vornherein und sehr zügig verweigert werden. Wenn dagegen diese Vorprüfung im elektronischen Verfahren ergibt, dass ein Asylantrag durchaus Erfolg haben könnte, wird die Einreise gestattet", so der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident weiter. Er empfahl der EU-Kommission, diese Überlegung in die Diskussion über ein neues Asylrecht aufzunehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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