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Justizminister Maas will maximale religiöse Toleranz

Archivmeldung vom 05.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (August 2015)
Heiko Maas (August 2015)

Foto: A.Savin
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat mit Blick auf den Islam vor einem "Zwei-Klassen-Regime" in Deutschland gewarnt. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der SPD-Politiker, "Freiheit ist stets gleiche Freiheit". Keine Religion dürfe benachteiligt werden.

Maas betonte, dass Bund und Länder an dem Ziel festhielten, muslimische Gemeinschaften als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichzustellen und das Zusammenleben in Staatsverträgen zu regeln. Islamistischer Terror oder muslimische Zuwanderung änderten daran nichts, im Gegenteil: "Staatsverträge können ein wichtiger Schritt sein, um den Platz des Islam in der Mitte unserer Gesellschaft zu stärken", sagte Maas.

Einem Burka-Verbot erteilte der Minister eine deutliche Absage. Bei entsprechenden Forderungen handele es sich um eine "Phantom-Debatte", bei der es vor allem um Angst gehe. Wer die Burka ablehne, solle keine tragen, erklärte der Minister. "Und wer eine Frau zwingt, sie zu tragen, der macht sich wegen Nötigung strafbar." Um gegen Diskriminierung oder Unterdrückung von Frauen vorzugehen, seien nicht Verbote die Lösung, sondern Bildung und Integration.

Der Sozialdemokrat forderte die Muslime dazu auf, sich nachhaltig vom Extremismus zu distanzieren: "Fundamentalistische Auswüchse dürfen in keiner Gemeinde verharmlost werden."

Maas sprach sich für eine Vielfalt der Glaubensrichtungen und ihrer Symbole aus. "Das tolerante Miteinander der Religionen fördert man sicher nicht dadurch, dass man Religionen komplett aus dem öffentlichen Raum verbannt", sagte der Jurist. "Eine Muslimin mit Kopftuch, ein junger Mann mit Kippa, ein Minarett im Stadtbild - all das sind keine Widersprüche zu unserem Grundgesetz, sondern das ist genauso gelebte Religionsfreiheit wie das Läuten der Kirchenglocken", führte der Minister aus. Auch Moscheen sei es nicht verwehrt, den Ruf des Muezzins ertönen zu lassen.

Auf die Frage, ob Deutschland sich entschuldigen müsse, weil Musliminnen mit verfassungsrechtlich nicht haltbaren Kopftuchverboten der Weg in den öffentlichen Dienst verwehrt worden sei, sagte Maas, es gäbe auch in anderen westlichen Demokratien keinen Königsweg im Umgang mit religiösen Symbolen.

Maas ruft zu grundlegender Reform des kirchlichen Arbeitsrechts auf

Bundesjustizminister Heiko Maas hat die katholische Kirche nachdrücklich zu einer umfassenden Liberalisierung ihres in Deutschland geltenden Arbeitsrechts aufgerufen. In einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der SPD-Politiker, "eine Änderung der Praxis der katholische Kirche, Wiederverheirateten und Homosexuellen zu kündigen, ist absolut überfällig".

Maas, selbst katholisch und als Kind Ministrant, bezeichnete die Notwendigkeit eines solchen Schrittes als "ganz klar". Die im Frühjahr von den Diözesen beschlossene Neufassung der Regelungen reicht dem Justizminister damit bei weitem nicht aus. So sieht die novellierte "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" die Kündigung bei der erneuten Heirat nach einer Scheidung unter bestimmten Umständen weiterhin vor und unterscheidet zudem zwischen katholischen und nicht-katholischen Beschäftigten.

Von einem Schutz homosexueller Mitarbeiter ist gar nicht die Rede. Auch andere Umstände wie das Befürworten einer Abtreibung können zur Kündigung führen. Ferner wird die leicht überarbeitete Fassung nicht einmal in allen Bistümern angewendet.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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