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Sicherungsverwahrte auf der Flucht: Land will Regeln für Freigänge erlassen

Archivmeldung vom 10.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
JVA Celle (Wachturm)
JVA Celle (Wachturm)

Foto: Hundehalter
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach den Fluchten zweier Sicherungsverwahrter während ihrer Freigänge im Jahr 2014 zieht das Land Niedersachsen Konsequenzen: Laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" will das Justizministerium eine Allgemeinverfügung aus Anlass der Vorfälle im vergangenen Jahr erlassen, in der landesweit verbindliche Vorgaben für Freigänge gemacht werden sollen. Ein Ministeriumssprecher sagte der NOZ, die Verfügung werde voraussichtlich im Mai in Kraft treten und neun Seiten umfassen.

Darin soll laut Sprecher geregelt werden, wie Aus- und Freigänge zu planen sind. Zudem soll die Verfügung Vorgaben dazu machen, in welchen Fällen wie viele Justizbeamte die Gefängnisinsassen auf Ausgang begleiten. Außerdem sehe das Regelwerk unangekündigte stichprobenartige Überprüfungen der Freigänger vor, schreibt die NOZ.

Das Ministerium reagiert damit unter anderem auf die Vorfälle im Mai und Juni 2014 in Lingen: Ein Sicherungsverwahrter soll damals eine 13-Jährige während eines Langzeitausgangs vergewaltigt haben. Anschließend war der Mann untergetaucht. Am Mittwoch wird vor dem Landgericht Osnabrück ein Urteil erwartet. JVA-Mitarbeiter hatten im Prozess ausgesagt, dass der 52-Jährige während seiner Freigänge, auf denen er sich mit einem verurteilten Sexualstraftäter auf Bewährung traf, nicht kontrolliert worden war. Ein weiterer Sicherungsverwahrter war im Oktober auf dem Fest zur Deutschen Einheit in Hannover bei einem Toilettengang seiner Bewacherin entkommen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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