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Justizminister nennt Kritik an Hotspot-Regelung "Parteien-Judo"

Archivmeldung vom 04.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lockerungen / Pseudofreiheit (Symbolbild)
Lockerungen / Pseudofreiheit (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizminister Marc Buschmann (FDP) hat das geänderte Infektionsschutzgesetz und die Hotspot-Regeln gegen Angriffe aus den Bundesländern verteidigt. "Bei der Kritik ist viel Parteien-Judo im Spiel. Ich halte es für einen guten Kompromiss, der der Lage gerecht wird", sagte Buschmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Wir wollen so viel Normalität zurück wie verantwortbar ist. Zugleich bleiben die Länder mit der Hotspot-Regel für den Notfall handlungsfähig", sagte der Minister. Vertreter der Bundesländer hatten zu unpräzise Vorgaben dafür beklagt, wann ein Land eine Region zum Hotspot erklären darf, in dem schärfere Regeln gelten.

Dazu sagte Buschmann: "Das Gesetz beschreibt sehr präzise, in welchen Situationen das der Fall ist. Nämlich wenn sich eine Virusvariante ausbreitet, die deutlich gefährlicher ist, oder wenn sich das Infektionsgeschehen so entwickelt, dass eine lokale Überlastung des Gesundheitssystems droht." Es gehe um "zielgerichtete lokale Maßnahmen und gerade nicht mehr um pauschale und flächendeckende massive Einschränkungen". Die Bundesregierung wolle den Menschen "wieder mehr Eigenverantwortung zutrauen. Wer für sich eine besondere Sorge trägt, zu erkranken, kann in der Regel ja durch eine Impfung Vorsorge treffen oder sich selbst im Alltag etwa mit einer Maske wirksam zusätzlich schützen."

Buschmann äußerte sich zudem skeptisch über eine allgemeine Impflicht ab 18. "Die potenzielle Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser rührt ja nach Ansicht der Befürworter von der Gruppe der über 50-Jähringen ohne Impfung her, also gerade nicht von allen Altersgruppen."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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