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CDU-Wirtschaftsrat: Grundsteuer-Reform darf Wohnraum nicht verteuern

Archivmeldung vom 11.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Der CDU-Wirtschaftsrat hat das Karlsruher Urteil, wonach die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig ist, als "herbe Quittung" für Bund und Länder bezeichnet. Die Politik stehe nach dem Spruch der Verfassungsrichter vor einem Scherbenhaufen, der durch Uneinigkeit und durch jahrzehntelange Lethargie entstanden sei, kritisierte Generalsekretär Wolfgang Steiger im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte Bund und Länder dazu auf bis Ende des Jahres 2019 eine Neuregelung zu präsentieren, die eine Verteuerung von Wohnraum unbedingt verhindere.

"Eigentümer und Mieter müssen vor Mehrbelastungen geschützt sein", betonte Steiger. Andernfalls werde der Preis für Wohnraum in nachgefragten Innenstadtlagen noch weiter in die Höhe getrieben. Das sei aus sozialen Gründen unvertretbar. Außerdem forderte der CDU-Wirtschaftsrat künftig eine für die Bürger verständliche und für die Verwaltung praktikable Lösung bei der Grundsteuer. Sollte die Politik die eng bemessene Frist bis Ende 2019 nicht einhalten, drohten den Kommunen weitreichende finanzielle Einbußen, warnte Steiger, der 12.000 Unternehmer und Führungskräfte vertritt. Die Grundsteuer ist mit rund 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen der bundesweit mehr als 11.000 Kommunen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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