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Bayerns Innenminister will Anti-Terror-Übung auf Flughafen

Archivmeldung vom 07.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Ich-und-Du / pixelio.de
Bild: Ich-und-Du / pixelio.de

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat eine Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr an einem Flughafen gefordert. Es sei "dringend eine richtige Einsatzübung nötig, damit Polizisten und Soldaten bei Terroranschlägen vorstellbare Szenarien konkret trainieren", sagte der CSU-Politker der "Welt". Dazu würden jetzt Übungsszenarien entwickelt.

"Beispielsweise einen Terroranschlag auf einem Flughafen. Hier könnten Bundeswehreinheiten das großräumige Gelände eines Airports gut absichern", sagte Herrmann. Wie viele Kräfte an einer solchen Übung teilnehmen sollen, stehe noch nicht fest, sagte Herrmann: "Aber das wird schon ein Großeinsatz werden." Jetzt müssten Pläne ausgearbeitet werden, damit die Arbeit von Polizei und Bundeswehr im Terrorfall künftig problemlos ineinander greifen könne. Bisher hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für Februar eine sogenannte Stabsrahmenübung der Bundeswehr mit den Polizeien von vier Ländern und der Bundespolizei vorgesehen.

Doch das reicht Herrmann nicht aus: "Wir arbeiten bereits darauf hin, dass wir in Bayern möglichst rasch im kommenden Jahr eine einsatzpraktische Übung mit Bayerischer Polizei und Bundeswehr durchführen können." Der CSU-Politiker sagte, dass er mit von der Leyen bereits darüber gesprochen habe: "Ja, wir sind uns da völlig einig." Er habe auch mit dem Landeskommando Bayern der Bundeswehr Kontakt aufgenommen. "Die Bundeswehr selbst sagt mir, dass sie ein großes Interesse daran hat, solche Terrorszenarien zu üben", sagte Herrmann.

Denn die Vorbereitung von Soldaten für eine Auseinandersetzung mit Terroristen im eigenen Land müsse eine ganz andere sein als bei Hochwasser-Einsätzen. Die Hürden für einen Inlandseinsatz sind laut Artikel 35 des Grundgesetzes allerdings begrenzt. Die Bundeswehr darf demnach etwa bei Naturkatastrophen helfen. Herrmann bringt deshalb eine Änderung der Verfassung ins Gespräch: "Um unsere Bevölkerung bestmöglich vor Terrorangriffen zu schützen, darf auch eine Grundgesetzänder! ung kein Tabu sein." Die SPD, der Koalitionspartner der Union im Bund, lehnt eine Grundgesetzänderung ab.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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