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FDP will Verkaufsverbot an Sonntagen lockern

Archivmeldung vom 05.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überfüllte Fußgängerzone, Verkehrsstau und endlich wieder Sonntag bis Sonntag arbeiten?
Überfüllte Fußgängerzone, Verkehrsstau und endlich wieder Sonntag bis Sonntag arbeiten?

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die FDP-Fraktion im Bundestag unternimmt einen Vorstoß, um die strikte Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen in Deutschland zu lockern. In einem Antrag zum Thema "vitale Innenstädte" fordern die Liberalen, die Bundesregierung solle "darauf hinwirken, das allgemeine Verkaufsverbot für den Einzelhandel an Sonntagen gemäß den verfassungsmäßigen Vorgaben [...] zu lockern und hierbei für Rechtssicherheit zu sorgen".

Die "Welt" berichtet in ihrer Mittwochausgabe darüber. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte erst Mitte Januar in einem Brandbrief an Bau- und Innenminister Horst Seehofer (CSU) Neuregelungen für eine zwar nur gelegentliche, dafür aber "verlässliche Sonntagsöffnung" gefordert. "Während der Onlinehandel an Sonntagen seinen größten Umsatz macht, ist die Sonntagsöffnung des stationären Handels immer wieder ein Klagegrund vor Gericht und wird zumeist sehr restriktiv behandelt", sagte Manfred Todtenhausen, Berichterstatter der Fraktion für den Einzelhandel.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Onlinehandel seine Erlöse 2019 erneut stark erhöht habe: um neun Prozent auf voraussichtlich 58,5 Milliarden Euro. Die Besucherfrequenz in den Innenstädten ist indes weiter zurückgegangen. Die rechtlichen Anforderungen an verkaufsoffene Sonntage sind nach geltendem Recht hoch. Die Sonntagsruhe hat Verfassungsrang, Abweichungen gelten als Ausnahme. Ende 2009 gab das Bundesverfassungsgerichts einer Beschwerde der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenschlussgesetz teilweise statt. 2015 ließ das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ladenöffnung an Sonntagen lediglich als Beiwerk zu anderen, größeren Veranstaltungen wie Volksfesten oder Weihnachtsmärkten zu. Sie dürfe nicht "den öffentlichen Charakter des Tages" prägen, so das Urteil. Das müssen die Kommunen seither bei Klagen in jedem Einzelfall belegen - und scheitern oft. Eine Gesetzesänderung könnte mehr Klarheit bringen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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