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CDU-Innenexperte: Regelung zur Online-Durchsuchung nicht besonders überzeugend und sachgerecht

Archivmeldung vom 17.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Innenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Clemens Binninger, hat es als "nicht überzeugend und nicht besonders sachgerecht" bezeichnet, dass die SPD bei den geplanten Online-Durchsuchungen auf eine Regelung zum Eindringen in Privatwohnungen verzichtet hat.

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) wies der Politiker darauf hin, dass zur Gefahrenabwehr und bei der Strafverfolgung die Wohnung bereits nach geltender Rechtslage in bestimmten Fällen betreten werden darf. "Das Ergebnis werden unterschiedliche Gesetze in Deutschland zur Online-Durchsuchung sein."

Er unterstütze dabei den Plan Bayerns, eine entsprechende Regelung inklusive eines Rechts auf das Eindringen in die Wohnung vorzusehen. "Es wäre besser, wir hätten uns auf eine einheitliche Linie verständigen können", meinte Binninger. "Aber weil die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes als Ganzes für die Sicherheit in Deutschland dringend notwendig ist, haben wir uns zu einer Regelung bereit erklärt, die nicht zu 100, sondern nur zu 75 Prozent den Anforderungen zur optimalen Regelung entspricht."

Quelle: Leipziger Volkszeitung


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