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SPD fordert Akteneinsichtsrecht für Journalisten - Fraktion legt Entwurf für neues Mediengesetz vor

Archivmeldung vom 06.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de
Bild: Thomas Meinert / pixelio.de

Berlin - Bundesbehörden einschließlich Kanzleramt und Ministerien sollen künftig auf Anfrage von Medien zügig Einsicht in wichtige, für die öffentliche Diskussion relevante Dokumente ermöglichen. Dies geht aus einem Entwurf der SPD-Fraktion für ein "Gesetz zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber Medien" hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Mit dem Vorhaben soll die im Koalitionsvertrag verabredete Stärkung journalistischer Informationsrechte umgesetzt werden. Bisher waren Behörden und Regierungsstellen im Presserecht nur verpflichtet, auf mündlichem oder schriftlichem Weg Auskünfte auf Fragen zu geben. Jetzt heißt es: "Der Informationszugangsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Einsicht in die den Informationszugangsanspruch betreffenden Unterlagen." Die behördliche Auskunftspflicht bleibt daneben bestehen. Zudem soll es möglich sein, schneller als bisher an Daten, Akten oder Statistiken zu kommen: "Die Behörden des Bundes sind verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Informationen kostenlos, vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich zu erteilen", heißt es ausdrücklich.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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