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Patientenschützer bemängeln Gesetz zur Teil-Impfpflicht

Archivmeldung vom 28.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kritisieren kann jeder... (Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach Ansicht des Vorstands der Deutschen Stiftung Patientenschutz beruht das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf einer Fehleinschätzung. Das sagte Eugen Brysch dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Offenkundig wurde ein Gesetz beschlossen, das weder Virusmutationen, Wirkveränderungen der Vakzine noch arbeitsrechtliche und administrative Folgen berücksichtigt", kritisierte er.

"Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Länder bis zum Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 31. Dezember durchwurschteln werden." Brysch ergänzte: "Der Bundestag wird sein auf Fehleinschätzungen beruhendes Gesetz kaum zurücknehmen. Natürlich hat das verheerende Auswirkungen für die Beschäftigten, Pflegebedürftigen und Kranken." Denn jeder jetzt gehende Mitarbeiter komme nicht wieder zurück. "Auch wird die Impfkampagne leiden, die nach einem Update des Impfstoffes im Herbst starten müsste", sagte er weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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