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Wissenschaftlicher Dienst: Notbremse bedeutet Nachtreiseverbot

Archivmeldung vom 23.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hatten wir sowas nicht früher schon einmal in Deutschland? Lernen die Deutschen irgendwann dazu? (Symbolbild)
Hatten wir sowas nicht früher schon einmal in Deutschland? Lernen die Deutschen irgendwann dazu? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Deutsche Bundestag hat mit Paragraf 28 b des neuen Infektionsschutzgesetzes nach Interpretation seiner Hausjuristen ein faktisches Nachtreiseverbot erlassen. Das berichtet die "Bild" unter Berufung auf eine "Kurzinformation" des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments.

In dem Kurzgutachten wird demnach erläutert, dass laut Gesetzesbegründung in Hoch-Inzidenz-Landkreisen (ab Inzidenzwert 100) "zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt" sei. Dabei seien ausdrücklich "auch öffentliche Verkehrsmittel von der Ausgangsbeschränkung erfasst", zitiert die "Bild".

Weiter heißt es in dem Dokument: "Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet" sei, wenn Ausnahmen vorlägen. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sagte der "Bild" dazu: "Es droht heilloses Chaos." Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, dürfe während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren. "Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll. Selbst die bundeseigene Deutsche Bahn dürfte mit der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs vor große Probleme gestellt werden", so der Liberale. Personen, die nicht von der Ausgangssperre ausgenommen seien, dürften nicht mehr befördert werden und müssten den Zug verlassen.

"Die Verkehre auf den Bundesautobahnen müssten für Betroffene so umgeleitet werden, dass Landkreise mit einer 100er Inzidenz umfahren werden." Das Ganze sei ein "weder für die Bürger noch die Behörden einzuhaltender Irrsinn". Der Liberale sagte weiter: "Diese groben handwerklichen Fehler übertreffen die Farce um die `Osterruhe` nochmal um einiges." Eine Entschuldigung reiche dieses Mal aber nicht aus. Denn die Regeln seien zwar absurd, aber bald geltende Rechtslage. Sie ließen sich "daher nicht per Erklärung durch die Kanzlerin" aus der Welt schaffen. "Es muss jetzt schnell gehandelt werden. Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass mein Land Schleswig-Holstein vom Süden und Westen der Republik abgenabelt wird, weil Hamburg mit seiner hohen Inzidenz nicht mehr durchfahren werden darf", sagte Kubicki. Laut der "Bild" stehen auch Flughäfen demnach vor Probleme n. Passagiere können für Nacht- und Frühflüge nicht anreisen und Nachtflüge dürften von den größten deutschen Flughäfen nicht mit Urlaubern abheben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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