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Staat zahlt für 640.000 Kinder von Alleinerziehenden Unterhalt

Archivmeldung vom 05.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Für rund 640.000 Kinder erhalten Alleinerziehende in Deutschland einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder zu spät nachkommt. Das geht aus der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach zahlte der Staat zum Stichtag 31. Dezember 2017 in 641.320 Fällen Unterhaltsleistungen an Alleinerziehende aus. Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, wo der Staat für 145.910 Kinder Unterhalt überwies. "Durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss kann es für Alleinerziehende aufgrund der Anrechnung als Einkommen bei Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer Leistungsverringerung kommen", räumt die Regierung in ihrer Antwort ein. "Die Reform des Unterhaltsvorschusses war richtig, aber sie wird nun schlecht umgesetzt, weil die Bundesregierung nur den halben Schritt getan hat", kritisierte Grünen-Politikerin Katja Dörner. Mit der Reform sollten Alleinerziehende finanziell entlastet werden. "Wenn einem Teil der Alleinerziehenden heute aber weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, dann ist das absurd und nicht akzeptabel, zumal CDU/CSU und SPD das Problem kennen", sagte Dörner.

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Zum 1. Juli 2017 wurde der Vorschuss ausgeweitet, so dass nun auch unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können. Der Vorschuss liegt für Kinder von 0 bis 5 Jahren bei monatlich 154 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren bei 205 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren bei 273 Euro.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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