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Ringo Mühlmann: Das Grundgesetz kennt keine Unterscheidung zwischen „guten“ und „bösen“ Demonstranten

Archivmeldung vom 16.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ringo Mühlmann (2022) Bild: AfD Deutschland
Ringo Mühlmann (2022) Bild: AfD Deutschland

„Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen guten und bösen Demonstranten, zulässiger oder unzulässiger Opposition,“ konstatiert Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der Thüringer AfD-Landtagsfraktion.

Er bezieht sich damit auf die jüngsten Äußerungen Bodo Ramelows sowie des Innenministers Georg Maiers, der AfD das Recht absprechen zu wollen, den Unmut über die verfehlte Politik der Bundes- und Landesregierung, die zu exorbitant gestiegenen Lebenshaltungskosten geführt hat, zum Thema von Demonstrationen zu machen.

„Die AfD steht von jeher für den gesunden Menschenverstand statt Ideologie. Das wiederum wage ich bei unseren Regierungsvertretern zu bezweifeln. Wenn die LINKE für sich in Anspruch nimmt, einen ‚heißen Herbst‘ mit zahlreichen Demonstrationen zu organisieren, kann der AfD das Recht auf friedliche Versammlungen nicht abgesprochen werden. Eine pauschale Vorverurteilung von Anmeldern ist grundgesetzwidrig und steht den Mitgliedern der Landesregierung nicht zu!“, ergänzt Mühlmann.

Quelle: AfD Deutschland

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