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Schön: Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes weiter beobachten

Archivmeldung vom 09.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte
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Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Am morgigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern beschließen.

Dazu erklärt die stellvertretene Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön: "Der Bericht zeigt vor allem eins: Die Datenerhebung und die Bewertung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgten zu einem sehr frühen Zeitpunkt: Insbesondere gilt das für ein zentrales Instrument, den individuellen Auskunftsanspruch. Dieser kann seit dem 6.1.2018 geltend gemacht werden, erste Interviews über die neue Regelung erfolgten bereits im Mai und im Juni 2018. Daher ist eine umfassende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Stellungnahme selbst davon, dass das Evaluationsgutachten von Kienbaum lediglich erste Hinweise auf die Wirksamkeit des Gesetzes geben kann. Mehr aber auch nicht. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD festgelegt, dass wir auf der Grundlage der ersten Erfahrungen über weitere erforderliche Schritte entscheiden werden. Sinnvoll sind sicherlich die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Informations- und Beratungsangebote, um die Regelungen des Gesetzes bekannter zu machen. Verschärfungen dagegen, wie sie Kienbaum empfiehlt, wären übereilt."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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