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Union kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Europawahl

Archivmeldung vom 28.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Norbert Röttgen Bild: CDU/CSU-Fraktion
Norbert Röttgen Bild: CDU/CSU-Fraktion

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl ist in der CDU auf heftige Kritik gestoßen. "Das Urteil ist ein weiterer bedauerlicher Fall, in dem sich das Bundesverfassungsgericht an die Stelle des Parlaments setzt und über im Kern politische Fragen entscheidet", sagte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Der CDU-Politiker kritisierte:  "Das Gericht hält die Grenze zwischen Politik und Parlament auf der einen Seite und Verfassungsrecht und Verfassungsgericht auf der anderen Seite nicht ein. Es beachte "insbesondere in den Bereichen Europa und Wahlrecht immer wieder nicht das Prinzip der verfassungsgerichtlichen Zurückhaltung, das dem Verfassungsgericht zur Selbstkontrolle anvertraut ist". 

Auch der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet bewertet den Richterspruch aus Karlsruhe negativ. "Das Bundesverfassungsgericht hat Europa nicht verstanden", sagte Laschet zu "Focus". "Das Ergebnis der Europawahl ist entscheidend für die Wahl des nächsten Präsidenten der EU-Kommission. Insofern stellt sich sehr wohl die Frage der Funktionsfähigkeit - im Europaparlament ebenso wie im Bundestag." Nach Meinung des CDU-Vize sei es "ja auch bezeichnend, dass die Entscheidung mit der denkbar knappsten Mehrheit gefällt wurde".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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