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Finanzminister will Steuervorteile für Start-ups ausweiten

Archivmeldung vom 03.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Christian Lindner (2020)
Christian Lindner (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will mit einer umfassenden Reform der Mitarbeiterbeteiligung den Start-up-Standort Deutschland stärken. So will Lindner den steuerlichen Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen deutlich von 1.440 Euro auf 5.000 Euro anheben. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums zum "Zukunftsfinanzierungsgesetz" hervor, über den das "Handelsblatt" berichtet und der am Montag in die Ressortabstimmung ging.

"Der Finanzstandort Deutschland bekommt ein Update", hieß es in Ministeriumskreisen. Mit der Reform wolle man den "deutschen Kapitalmarkt auf die nächste Stufe heben". Lindner will deshalb ein weiteres Problem lösen, das aus Sicht von Start-ups hinderlich beim Aufbau von Unternehmen ist. Bislang müssen Mitarbeiter ihre Unternehmensanteile nach spätestens zwölf Jahren versteuern. Und zwar auch dann, wenn keine Gewinne aus den Beteiligungen angefallen sind. Künftig sollen Steuern für solche Unternehmensbeteiligungen erst nach 20 Jahren fällig werden. Von den Steuervorteilen sollen zudem künftig deutlich mehr Unternehmen als bisher profitieren. Statt für Firmen mit 250 Mitarbeitern sollen die neuen Regeln für Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern greifen. Die Umsatzschwelle will Lindner ebenfalls von bisher 50 auf 100 Millionen Euro verdoppeln, die Jahresbilanzsumme von 43 auf 86 Millionen Euro. Laut dem Gesetzesentwurf entlastet die Reform Start-ups um gut 1,3 Milliarden Euro im Jahr. Inkrafttreten soll die Reform Anfang 2024.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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